I. Pflanzenschutzgerätekontrolle
Betriebe, welche am Landschaftspflegeprämie- und/oder am RAK-Programm teilnehmen müssen die Funktionstüchtigkeit der auf dem Betrieb eingesetzten Pflanzenschutzgeräte (Spritz- und Sprühgeräte) mindestens alle 3 Jahre von der Verwaltung der technischen Dienste der Landwirtschaft (ASTA) oder einer anerkannten Kontrollinstanz überprüfen und bescheinigen lassen (gemäß den Normen EN13790-1 und EN 13790-2). Sollte Ihr Sprühgerät keine oder keine gültige Prüfplakette haben, wenden Sie sich bitte umgehend an die ASTA, Service agri-environnement, B.P. 1904 L-1019 Luxemburg Tel: 45 71 72 – 311 (Jeannot Weis) Fax: 45 71 72 – 341. Neugeräte müssen erst nach 3 Jahren ab dem Anschaffungsdatum kontrolliert werden.
II. Düngung im Weinbau: Was ist zu beachten?
Betriebe, welche am Landschaftspflegeprämie- und/oder am RAK-Programm teilnehmen müssen bei der Düngung eine Reihe von Auflagen beachten:
a. Phosphor- und Humusgehalt der Böden
Auf Weinbergsböden, die laut einer Analyse, einen Phosphorgehalt in der E–Klasse im Oberboden (über 30 mg P2O5/100g Boden) aufweisen darf weder eine mineralische noch eine kombinierte organisch-mineralische P2O5-Düngung mehr stattfinden. Solange die Humusgehalte unter 2,9% liegen, kann aber in diesen Weinbergen noch eine rein organische Düngung erfolgen. In Weinbergen mit einem Humusgehalt über 2,9% und einem Phosphorgehalt über 30 mg P2O5/100g Boden darf auch keine organische Düngung mehr erfolgen. Der Humusgehalt wird folgendermaßen berechnet:
Die Anwendung von auβerlandwirtschaftlichen organischen Düngern (Kompost, Knochenmehl Hühnerkot usw…) bedarf laut Artikel 4 der Landschaftspflegeprämie einer Genehmigung durch die Ackerbauverwaltung (ASTA). Vor jeglicher Ausbringung von Kompost oder anderen auβerlandwirtschaftlichen organischen Düngern muss der Verteilplan für die geplanten Flächen von dem Service Agri-environnement der ASTA genehmigt werden!
Folgende Dokumente müssen in der ASTA, Service agri-environnement, B.P. 1904 L-1019 Luxemburg Tel: 45 71 72 – 1 Fax: 45 71 72 – 341. eingereicht werden:
Verteilplan: Es handelt sich hierbei um das Betriebsheft. In diesem Formular sind die Weinberge einzutragen, auf welchen Kompost ausgebracht werden soll. Das Formular ist auf Anfrage im IVV erhältlich oder kann als download: http://www.ivv.public.lu/beihilfen/landschaftspflepraemie_neu/betriebsheft.xls heruntergeladen werden.
Aktuelle Analyse des organischen Düngers.
Aktuelle Analyse (maximal 5 Jahre alt) der Weinbergsböden.
Bitte verwenden Sie sowohl in dem Verteilplan als auch bei den Bodenanalysen das gleiche Identifizierungssystem (Betriebsinterne Schlagnummer, Katasternummer oder Weinbergsnummer…) für die Weinberge, damit den Bodenanalysen die einzelnen Weinberge auch zugeordnet werden können.
b. Import von Hühnermist oder Hühner(trocken)kot
Der Einsatz von importierten Hühnermist oder Hühner(trocken)kot aus dem Ausland müssen in einer ersten Phase von der Veterinärverwaltung genehmigt werden bevor ein Verteilerplan von der ASTA genehmigt werden kann:
Administration des Services vétérinaires B.P. 1403 L - 1014 Luxembourg Dr BIEL Jean Tel: 247-83513 Monsieur SCHMIT Roger Tel: 247-82535
c. Ausnutzungskoeffizient zur Berechnung des verfügbaren Stickstoffes im Jahr der Ausbringung
Im Hinblick auf die vorgeschriebenen Höchstwerte der Landschaftspflegeprämie werden folgende Ausnutzungskoeffizienten im Weinbau zur Anrechnung des ausgebrachten organischen Stickstoffs herangezogen:
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Produkt
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Ausnutzungskoeffizient (% des Gesamtstickstoffes) im Jahr der Ausbringung
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Kompost
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15
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Biogasendsubstrate
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50
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Getrockneter Hühnermist
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50
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Mitgeteilt durch das Weinabuinstitut, Abteilung Weinbau
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