Regelung zur Herstellung von Qualitätswein mit der Bezeichnungen "vendanges tardives", "vin de glace" oder "vin de paille"
Allgemeine Bedingungen
Die Trauben müssen von Hand gelesen sein
Jedwede Anreicherung ist verboten
Der natürliche Alkoholgehalt muss vom Labor des Weinbauinstitutes festgestellt werden
Vor der Lese muss die Weinkontrolle über die Absicht informiert werden, Weine als " vendanges tardives "," vin de glace " oder als " vin de paille ", herzustellen
Des Weiteren beinhaltet diese Meldung die Katasternummer der Parzellen der Weinberge in welchen solche Trauben gelesen werden sowie das vorgesehene Datum der Lese
Vor jedem Pressvorgang stellt die Weinkontrolle die Menge der geernteten Trauben sowie das Mostgewicht fest. Am Tage nach dem Pressvorgang überprüft die Weinkontrolle die Menge sowie das Mostgewicht
Nach dieser Kontrolle wird eine Bescheinigung (Laboranalyse) ausgestellt, die bezeugt, dass der betreffende Most zur Herstellung eines Qualitätsweines mit der Bezeichnung "vendanges tardives", "vin de glace" oder "vin de paille " geeignet ist
Der natürliche Mindestalkoholgehalt ist auf folgende Werte festgelegt:
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Sorte
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Vendanges tardives
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Vin de glace
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Vin de paille
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Riesling
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95° Oechsle
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120° Oechsle
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-
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Auxerrois
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105° Oechsle
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-
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130° Oechsle
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Pinot blanc
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105° Oechsle
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120° Oechsle
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130° Oechsle
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Pinot gris
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105° Oechsle
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120° Oechsle
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130 ° Oechsle
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Gewürztraminer
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105° Oechsle
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-
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130° Oechsle
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Vin de glace (Eiswein)
Der Begriff "vin de glace" ist nur für Qualitätsweine der Sorten Pinot blanc, Pinot gris und Riesling erlaubt
Trauben die zur Bereitung von Eiswein verwendet werden, dürfen nur bei einer natürlichen Aussentemperatur von mindestens -7°Celsius geerntet werden
Jedwede Form künstlichen Gefrierens ist verboten
Vin de paille (Strohwein)
Der Begriff "vin de paille" ist nur für die Qualitätsweine der Sorten Auxerrois, Pinot blanc, Pinot gris und Gewürztraminer erlaubt
Der "vin de paille" muss nach der Gärung einen Gesamtalkoholgehalt von mindestens 18 % vol aufzeigen, wobei der vorhandene Alkoholgehalt mindestens 12 %vol betragen muss
Die Trauben müssen während einer Mindestzeitdauer von 2 Monaten natürlich getrocknet werden und zwar durch Aufhängen, bzw. Lagern auf einem Strohbett oder auf einem anderem zweckdienlichen Material
Trocknen der Trauben auf Stromatten:

Abtrennen der natürlich getrockneten Traubenbeeren (Rosinen):

Pressung der eingetrockneten Traubenbeeren im Dezember:

Vendanges tardives (Spätlese)
Der Begriff "Vendanges Tardives" ist nur für die Bezeichnung der Qualitätsweine der Sorten Auxerrois, Pinot Blanc, Pinot Gris, Gewürztraminer und Riesling erlaubt
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