Überblick der im Weinbau relevanten Beihilfen
2009 wird die Betriebsprämie im Weinbau eingeführt. Die beihilfefähige Fläche des Betriebs muss mindestens 30 Ar betragen.
Das Förderprogramm für eine umweltschonende Weinbergsbewirtschaftung.
Das Förderprogramm der Europäischen Union für die Wiederbepflanzung von Weinbergen.
Zur Pflanzung von Weinbergen außerhalb eines Flurbereingungsgebietes wird eine staatliche Beihilfe gewährt. Diese Beihilfe kann nicht im Rahmen eines Umstrukturierungs- oder Rebsortenumstellungsplanes gewährt werden.
Das Rak-Verfahren ist eine umweltschonende, aber kosten- und arbeitsintensive Bekämpfung des Traubenwicklers. Mit dieser Beihilfe wird das Verfahren im Vergleich zu einer Insektizidanwendung wesentlich interessanter.
Das Förderprogramm für die definitive Stilllegung weinbaulich genutzter Flächen.
Das Landwirtschaftsministerium gewährt eine Beihilfe für das Weinbau- und Oenologiestudium.
Das Landwirtschaftsministerium gewährt eine Beihilfe für die Errichtung von Weinbergsstützmauern.
Das Förderprogramm für die Anwendung von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat.
Die "Adminstration des service techniques de l'agriculture" gewährt Beihilfen für Investitionen und Erstinstallierung
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Wissenswertes... |
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