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Gelegenheitsarbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Weinbau

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Nicht ständig beschäftigte Fremdarbeitskräfte oder Gelegenheitsarbeitskräfte auch als „salariés occasionnels“ bezeichnet, werden in der Landwirtschaft und insbesondere im Weinbau („Herschtleit“) eingesetzt und kommen zum größten Teil aus Polen. Da die Regierung beschlossen hat, dass ab dem 1. November 2007 keine spezifischen Regeln für Arbeitskräfte aus den Mitgliedsstaaten Polen, Lettland, Litauen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn mehr getroffen werden, gelten für Arbeitnehmer aus den erwähnten Staaten hierzulande die gleichen Regeln wie für in Luxemburg ansässige Arbeitnehmer. Demzufolge brauchen Gelegenheitsarbeiter, vorausgesetzt sie arbeiten in Luxemburg weniger als 3 Monate pro Kalenderjahr, nicht beim Centre Commun de la Sécurité Sociale angemeldet werden, weder bei der Kranken- und Pensionskasse, noch bei der Unfallversicherung. Nicht angemeldete Gelegenheitsarbeiter sind trotzdem über die Unfallversicherung abgedeckt. Es wird jedoch zwecks Absicherung angeraten ein Arbeitsvertag mit den Gelegenheitsarbeitern abzuschließen, da bei fehlendem Arbeitsvertrag davon ausgegangen werden kann, dass es sich um eine Arbeitsstelle auf unbefristete Zeit handelt. Einen hierfür spezifischen Arbeitsvertrag können Sie bei der Landwirtschaftskammer anfragen (31 38 76-1) respektiv abrufen (www.lwk.lu). Für weitere Fragen steht die Landwirtschaftskammer Ihnen gerne zur Verfügung.

Den Arbeitsvertrag können Sie unter folgendem Link Abrufen: Arbeitsvertrag für Gelegenheitsarbeitskräfte.

Die Mindestlohnbestimmungen finden Sie unter: http://www.itm.lu/droit-du-travail/salaire-social-minimum/

Für weitere Fragen steht die Landwirtschaftskammer (31 38 76-1) zur Verfügung

Mitgeteilt durch die Landwirtschaftskammer


 Wissenswertes... Pour en savoir plus ...
   Interne Links
  * A R B E I T S V E R T R A G für Gelegenheitsarbeteiter auf befristete Zeit
   Externe Links
  * Droit du travail - Salaire social minimum

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